Verkaufs- und Lieferbedingungen
Mehr als 50 Jahre Erfahrung
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Wir werden die Besten sein.
Wir sind stets bestrebt, den besten Service der Branche zu bieten.
Schnelle Aufgabenlösung
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Maßgeschneiderte Metalllösungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Gültig, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Worm ApS
Bakkegårdsvej 2 – 6
DK – 7900 Nykøbing Mors
Tel. + 45 97 72 01 77
Fax + 45 97 71 04 53
CVR: DK39708809
Angebot und Auftragsbestätigung
- Alle Angebote, die von Worm’s Schmiede- und Maschinenwerkstatt erstellt werden, sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
- Nur Bestellungen, die wir schriftlich akzeptiert haben, sind für uns verbindlich.
- Mündlich vereinbarte Änderungen der Spezifikationen der bestellten Teile müssen von uns schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Zeichnungen und Beschreibungen
- Zeichnungen, Vorschläge und Beschreibungen sind unser vertrauliches Eigentum und dürfen ohne unsere Erlaubnis nicht kopiert, konkurrierenden Firmen vorgelegt, zur Ausführung gebracht oder in anderer Weise veröffentlicht werden.
- Die in unseren Katalogen und anderen Druckerzeugnissen aufgeführten technischen Daten, ebenso wie Zeichnungen und Illustrationen, sind nicht bindend, da wir uns das Recht vorbehalten, Änderungen vorzunehmen.
- Zeichnungen und Beschreibungen bleiben unser Eigentum, sofern nicht anders vereinbart.
Preis, Versand und Versicherung
- Wir behalten uns das Recht vor, die Preise aufgrund von Materialkosten, Löhnen und anderen Aufwendungen zu ändern. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen werden Mehrwertsteuer und ähnliche Abgaben nach den geltenden Bestimmungen berechnet.
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versicherung wird vom Käufer abgeschlossen.
Verpackung
- Die Verpackung wird vom Käufer bezahlt und kann nicht zurückgenommen werden, sofern nicht anders vereinbart. Unter Berücksichtigung der Versandmethode bestimmen wir die Verpackung.
Lieferung
- Wenn anstelle eines festen Liefertermins ein Lieferzeitraum vereinbart wurde, beginnt dieser an dem Tag, an dem eine Einigung über alle Details der Lieferung erzielt wurde, insbesondere wenn der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt hat und etwaige Importgenehmigungen vorliegen. Die Lieferung gilt als erfolgt zum Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer.
- Der Versandzeitpunkt wird vorbehaltlich von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt (force majeure) angegeben, einschließlich einer ausbleibenden Lieferung durch unsere Lieferanten.
- Die Überschreitung des Versandzeitpunkts berechtigt den Käufer weder zum Widerruf von Bestellungen noch zum Verweigern der Warenannahme, noch wird der Käufer von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen befreit. Für betriebliche Ausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige Kosten aufgrund verspäteter Lieferung wird kein Schadenersatz geleistet.
Eigentumsvorbehalt
- Die verkauften Waren bleiben unser Eigentum, bis der gesamte Kaufpreis bezahlt ist. Der Käufer ist bis dahin verpflichtet, die gelieferten Waren in voller Höhe versichert zu halten.
Gewährleistungsrecht
- Für Mängel an den gelieferten Waren wird eine einjährige Gewährleistungsfrist gewährt.
Zahlungsfrist
- Die Zahlungsfrist beträgt 8 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts Konkreteres vereinbart wurde. er
Schadensersatz
- Für betriebliche Ausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Verluste, die aufgrund festgestellter Mängel oder Fehler an den gelieferten Waren entstehen, wird kein Schadensersatz geleistet.
Produkthaftung
- Der Käufer stellt Worm’s Schmiede- und Maschinenwerkstatt von jeglichen Ansprüchen Dritter schadlos, soweit uns eine Haftung gegenüber Dritten für solche Schäden und Verluste auferlegt wird, für die Worm’s Schmiede- und Maschinenwerkstatt gemäß Punkt 18 und 19 gegenüber dem Käufer nicht haftbar ist.
- Worm’s Schmiede- und Maschinenwerkstatt haftet nicht für Schäden, die durch das Material verursacht werden:
- An unbeweglichem oder beweglichem Eigentum, die eintreten, während sich das Material im Besitz des Käufers befindet,
- An Produkten, die vom Käufer hergestellt wurden, oder an Produkten, in die dieses Material eingearbeitet wurde, oder für Schäden an unbeweglichem oder beweglichem Eigentum, die diese aufgrund des Materials verursachen.
- In keinem Fall haftet Worm’s Schmiede- und Maschinenwerkstatt für Betriebsverlust, entgangenen Gewinn oder andere indirekte wirtschaftliche Schäden.
- Sollte ein Dritter Ansprüche gegen eine der Parteien aufgrund dieses Punktes geltend machen, hat die betreffende Partei die andere unverzüglich darüber zu informieren.
Annullierung
- Eine Annullierung von Vereinbarungen kann nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen.
Gerichtsbarkeit
- Streitigkeiten zwischen dem Käufer und Worm’s Schmiede- und Maschinenwerkstatt, die nicht im Wege von Verhandlungen beigelegt werden, sind vor dem Seegericht und Handelsgericht in Kopenhagen gemäß dänischem Recht zu klären.
Erstellt am 17. November 2016
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